Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

Pädagogische Fachkräfte für Grundschulkindbetreuung sind echte Spezialistinnen und Spezialisten, wenn es um die Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern geht. Ob in Horten oder in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen – sie begleiten Grundschulkinder auf ihrem Weg, entdecken Talente und schaffen Raum für Entwicklung. Hier erfährst du mehr über die Ausbildung.

Die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

Du arbeitest gerne mit Kindern im Grundschulalter und suchst einen Beruf mit Zukunftsperspektive? Mit der Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung machst du deine Leidenschaft zum Beruf. Hier erfährst du mehr über die Voraussetzungen, Inhalte und Dauer der Ausbildung. 

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt Folgendes voraus:

  • mittleren Schulabschluss
  • berufliche Vorbildung durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
  • Nachweis über eine vierwöchige praktische Tätigkeit in einer Einrichtung (siehe „Das Berufspraktikum: Dein Weg zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“)
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf und
  • erweitertes Führungszeugnis

Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 nachweisen.

Inhalt und Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:

  • einen überwiegend theoretischen ersten Ausbildungsabschnitt von einem Schuljahr an der Fachschule für Grundschulkindbetreuung und
  • ein daran anschließendes vergütetes und von der Fachschule begleitetes Berufspraktikum von 12 Monaten. 

Die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung dauert in Vollzeit zwei Jahre. Diese kann auch in einem der beiden Ausbildungsabschnitte in Teilzeit durchlaufen werden. In diesem Fall verdoppelt sich die jeweilige Ausbildungszeit.

Das Berufspraktikum: Dein Weg zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

Das Berufspraktikum kann entweder

  • zusammenhängend an einer Praktikumsstelle oder
  • kombiniert an zwei Praktikumsstellen in Einrichtungen oder
  • kombiniert an zwei Praktikumsstellen in Einrichtungen und/oder Ferienangeboten kommunaler oder freier Träger

abgeleistet werden.

Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht grundsätzlich der in der Einrichtung für eine Vollzeitstelle üblichen Dauer, aber nicht weniger als 30 Stunden als Vollzeitstelle.

Als Praktikumsstellen sind folgende Einrichtungen geeignet, sofern sie von der Schule genehmigt werden:

Angebote an Grundschulen oder Förderschulen (Grundschulstufe)

  • einfache und verlängerte Mittagsbetreuung
  • offene Ganztagsschule
  • gebundene Ganztagsschule

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

  • Horte
  • Häuser für Kinder (Gruppen für Kinder ab 6 Jahren)

Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung: deine Fragen (FAQ)

Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen. Daher brauchst du eine Qualifizierung, um in einer Kita arbeiten zu können.

In Bayern besteht mit dem „Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung“ eine zusätzliche Option zur Ausbildung, sich als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger von der Assistenzkraft über die Ergänzungskraft bis hin zur pädagogischen Fachkraft zu qualifizieren. 

Weitere Informationen zur Qualifizierung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in Kitas bietet das Portal „Kita Fachkräfte Bayern“.

Es gibt zwei Wege um anschließend Erzieherin oder Erzieher zu werden.

  • Fachschule für Grundschulkindbetreuung erfolgreich absolviert: Aufnahmeprüfung, um in das zweite Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden. Das anschließende Berufspraktikum kann auf die Hälfte verkürzt werden.
  • Fachschule für Grundschulkindbetreuung erfolgreich absolviert: Teilnahme an modifizierter Externenprüfung möglich.

Hier erfährst du mehr über die Ausbildung und die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern in Kindergärten, Krippen und weiteren Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft ist prinzipiell AFBG-förderfähig (Aufstiegs-BaföG).

Weiterführende Informationen zur Förderung findest du auf der Website des Aufstiegs-BAföG.